Benefizveranstaltung
Trier. Adventskonzert des Polizeipräsidiums Trier lockt über 900 Besucher in den Dom – Polizei spendet für soziale Zwecke Das Adventskonzert des Polizeipräsidiums Trier ist schon zu einer Tradition in der vorweihnachtlichen Stadt geworden.
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Frau Becker feiert am 15.12.2013 ihren 90. Geburtstag
am Sonntag, 15. Dezember 2013 wird unsere langjährige Mitarbeiterin, Frau Anni Becker, neunzig Jahre alt. Anlässlich des 90. Geburtstags von Frau Anni Becker und ihres 30-jährigen Dienstjubiläums lädt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) am 16.12.2013 zu Ehren von Frau Anni Becker zum Empfang.
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Frauen brauchen verlässlichen Schutz vor häuslicher Gewalt
Pressemitteilung des SkF Gesamtvereins e.V.
25.11.2013
Frauen brauchen verlässlichen Schutz vor häuslicher Gewalt
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) fordert die Koalitionsparteien auf, endlich den Rechtsanspruch zum Schutz vor häuslicher Gewalt einzuführen.
Dortmund, 25.11.2013. Es ist Nacht, es regnet und es ist kalt. Sibille* ist sicher, dass sie jetzt, da ihr Mann noch mal raus gegangen ist, die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Sie packt das Nötigste ein, weckt ihren achtjährigen Sohn und geht.
Zehn Jahre ist sie mit ihrem Mann zusammen, seit etwa sechs Jahren schlägt er sie, versucht sie sozial zu isolieren. Nicht mal zum Elternabend geht sie allein. Heute weiß sie, es ist genug, sie hat den Mut, vielleicht auch endlich genügend Zorn. Sibille geht.
Die Telefonnummer des Frauenhauses hat sie seit einiger Zeit in einem Wäschestapel versteckt. Nach einigen Stationen mit dem Bus ruft sie die Nummer an. Sie wird mit ihrem Sohn abgeholt und schläft eine unruhige Nacht im Frauenhaus. Aber sie fühlt sich seit Langem sicher.
Diese Sicherheit zu schaffen ist eine entscheidende Aufgabe unserer Gesellschaft. Der nachhaltige und bedingungslose Schutz vor Gewalt durch den (Ex-)Partner muss endlich strukturell abgesichert werden, fordert heute anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen der Bundesvorstand des SkF.
Frauen, die allen Mut zusammennehmen und sich nach oft jahrelanger Qual bei teilweise hoher Gefährdung aus einer gewaltgeprägten Partnerschaft befreien, müssen sich auf Unterstützung verlassen können. Sie brauchen die Sicherheit, dass ihnen in jedem Fall kurzfristig eine angemessene Unterkunft, eine materielle Existenzgrundlage sowie psychosoziale Beratung und Unterstützung gewährt werden.
Derzeit sind die Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt freiwillige Leistungen in den Kommunen und Ländern. Daher fordert der Frauenverband einen bundesweiten Rechtsanspruch. Dieser würde allen Frauen die Gewissheit geben, dass Maßnahmen und Einrichtungen zu ihrem Schutz vorgehalten werden.
Das Hilfesystem aus Frauenhäusern, Interventions- und Beratungsstellen bewertet der Sozialverband seit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes vor elf Jahren zwar als relativ gut aufgestellt. Es sei jedoch mehrheitlich unterfinanziert und personell nicht ausreichend ausgestattet. So müssten Opfer von Gewalt häufig wochenlang auf einen Beratungstermin warten oder an weit entfernten Orten untergebracht werden, weil die Plätze in den regionalen Frauenhäusern nicht ausreichen oder nicht vorhanden sind.
„Es kann nicht sein, dass der Schutz vor Gewalt nach Haushaltslage entschieden wird“, betonte heute Anke Klaus, Bundesvorsitzende des SkF. „Jede Frau hat überall und jederzeit einen Anspruch auf Sicherheit und Unterstützung. Das muss durch einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen geregelt werden“, forderte Anke Klaus die zukünftige Bundesregierung auf.
*Der Name wurde geändert. Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 146 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 37 Frauenhäuser, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 37 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.
Nadine Mersch
Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund,
Tel. 0231 557026-25, Fax 0231 557026-60
mailto: mersch@skf-zentrale.de
http://www.skf-zentrale.de, www.facebook.com/SkF.de
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Bewährtes Hilfeangebot der Schwangerschaftsberatung erhalten!
Presse-Information
3. Dezember 2013
Bewährtes Hilfeangebot der Schwangerschaftsberatung erhalten!
Caritas und SkF kritisieren geplante Einsparungen der rheinlandpfälzischen Landesregierung
Weniger Qualität und Vielfalt in der Schwangerschaftsberatung erwarten Caritas und Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF), sollte die Landesregierung ihre Sparpläne tatsächlich umsetzen. „Hier wird eine bewährte Versorgungsstruktur aufs Spiel gesetzt“, kritisiert der Mainzer Diözesancaritasdirektor Hans-Jürgen Eberhardt stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände Rheinland-Pfalz (AGCV). Schwangere Frauen und junge Familien mit Beratungsbedarf müssten sich auf längere Wartezeiten, weitere Anfahrtswege und ein insgesamt geringeres Angebot einstellen.
Diese Sparmaßnahme träfe die Schwächsten. Eine Schwangerschaft bedeutet für viele Frauen und Familien ein Armutsrisiko, insbesondere für Alleinerziehende, Familien mit vielen Kindern und Migranten. Wer bei der Schwangerschaftsberatung den Rotstift ansetzt, gefährdet einen frühen Zugang zu belasteten Familien. Dies ist umso weniger nachvollziehbar, als dass sich die Landesregierung immer wieder die Bekämpfung von Kinderarmut auf die Fahnen schreibt. Nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung sollen bis 2015 16 der bisher 116 vom Land geförderten Vollzeitstellen in der Schwangerschaftsberatung gestrichen werden und dadurch rund 500.000 Euro jährlich gespart werden.
Die Beratungsstellen von SkF und Caritas erfüllen den gesetzlichen Auftrag des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), indem sie den Frauen alle Möglichkeiten und Wege aufzeigen, sich für ein Leben mit Kind zu entscheiden. SkF und Caritas befürchten, dass durch die Kürzungen die bisherige breite Aufstellung in der Schwangerschaftsberatung künftig nicht mehr im bewährten Umfang möglich sein wird.
Die Arbeit der katholischen Schwangerschaftsberatung zeichnet sich dadurch aus, dass es neben der Einzelfallberatung zahlreiche weitere Angebote gibt, die junge Eltern auch nach der Geburt des Kindes in ihrer neuen Rolle unterstützen, etwa Entwicklungsberatung, Kurse zur Erziehung oder Elterngeldberatungen. Diese Angebote sprechen auch belastete Frauen und Familien an, die sonst nicht den Weg in die Beratung finden würden.
Die katholischen Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz haben eine hohe Nachfrage. So kamen im vergangenen Jahr insgesamt fast 8 000 Ratsuchende in die insgesamt 34 katholischen Beratungsstellen. Neben der Beratung von gut 6 000 Frauen, die bei Beratungsbeginn schwanger waren, leisteten die Beraterinnen auch Unterstützung bei psychosozialen Problemen, bei rechtlichen und finanziellen Fragen und informierten Ratsuchende zur Familienplanung. Verglichen mit der Zahl der in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz geborenen Kinder bedeutet dies, jede fünfte Schwangere wandte sich Rat suchend an die Katholische Schwangerschaftsberatung.
Von den bisherigen durch Landesmittel geförderten 116 Personalstellen sind 38 bei Caritas und SkF angesiedelt. Die Katholische Kirche finanziert zudem in Rheinland-Pfalz acht zusätzliche Stellen, um ein tragfähiges Netzwerk von Hilfeangeboten sicherzustellen. Dazu gehören bspw. Frühe Hilfen für junge Familien, Angebote für Migranten und ehrenamtlich unterstützte Hilfeprojekte. Außerdem können Schwangere zusätzliche Unterstützung über die bischöflichen Hilfsfonds in den vier Diözesen bekommen. So wurden im vergangenen Jahr insgesamt mehr als 660.000 Euro landesweit an Hilfen gewährt.
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Ihre Mutter sagt Danke, aber…
Pressemitteilung des SkF Gesamtvereins e.V.
Dortmund, 27.11.2013
Ihre Mutter sagt Danke, aber…
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) begrüßt die Verbesserung der Rentenanrechnung für Mütter von vor 1992 geborenen Kindern im Koalitionsvertrag, fordert aber eine echte Gleichbehandlung aller Mütter mit drei Rentenpunkten.
In den vergangenen Jahren sind einige finanzielle Unterstützungsleistungen für Frauen und Familien mit Kindern entwickelt worden. Gleichzeitig verbessert sich die Möglichkeit, Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen. „Das alles kommt für viele Mütter zu spät!“ sagte heute Anke Klaus, Bundesvorsitzende des SkF.
„Die Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, haben freiwillig oder weil weder Betreuungsangebote noch die gesellschaftliche Akzeptanz Unterstützung boten, ganz oder teilweise auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet. Geringe Rentenbezüge sind oft die Folge“, betonte SkF-Bundesvorsitzende Klaus.
Die Erziehungstätigkeit für vor 1992 geborene Kinder wird bislang lediglich mit einem Rentenpunkt je Kind bewertet. Mit der nun von den Koalitionsparteien beschlossenen Erhöhung auf zwei Rentenpunkte wird ihre Erziehungsleistung bei der Rente etwas besser anerkannt. Eine Gleichstellung zu den Müttern von nach 1992 geborenen Kindern, denen bereits drei Rentenpunkte gewährt werden, bleibt allerdings aus.
Für diese unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die gesetzlichen Rentenansprüche von Müttern gibt es, nach Meinung des SkF keine stichhaltige Begründung.
„Lebensleistung bedeutet nicht nur Erwerbsarbeit, sondern auch Erziehung der Kinder. Diese Leistung muss anerkannt werden und sich auch in der Altersvorsorge angemessen niederschlagen. Diese lange überfällige Gleichbehandlung bei der Altersrente ist für Frauen nicht nur Anerkennung und Wertschätzung von Lebensleistung, sondern darüber hinaus ein wichtiger substantieller Beitrag zur Stärkung der eigenständigen Alterssicherung, die mit Hinblick auf die zunehmende Altersarmut von Frauen immer mehr an Bedeutung gewinnt“, erläutert SkF-Bundesvorsitzende Klaus.
„Dem richtigen Schritt, einen zweiten Rentenpunkt für ältere Mütter anzurechnen muss der wichtige Schritt folgen, die Erziehungsleistung aller Mütter gleich zu behandeln und für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern den dritten Rentenpunkt umzusetzen“, fordert Anke Klaus die große Koalition auf
Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 146 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche undFamilien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 37 Frauenhäuser, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 37 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.
Nadine Mersch
Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund,
Tel. 0231 557026-25, Fax 0231 557026-60
mailto: mersch@skf-zentrale.de
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