• skf kopf Rupp 1000 226
  • skf kopf godau 1000 226
  • skf kopf laux 1000 226B
  • skf kopf Weis Jodam 1000 226
  • skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf klink 1000 226
  • skf kopf schuh 1000 226
  • skf kopf Braun 1000 226
  • skf kopf Abdulrafiu 1000 226
  • skf kopf duex 972 226
  • skf kopf schaeffer 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf Regnery 1000 226B
  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf tittelbach 1000 226B
  • skf kopf Festl 1000 226
  • skf kopf Plappert 1000 226
  • skf kopf Waldschuetz 1000 226
  • skf kopf Mueller 1000 226
  • skf kopf Wietze 1000 226B
  • skf kopf Isufaj 1000 226

Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen, Ortsverein Trier e.V.

Jedem Menschen kann es passieren, dass er wichtige Entscheidungen in seinem Leben nicht mehr selbst treffen kann.
Das kann passieren:

  • durch einen schweren Unfall
  • durch eine schwere Erkrankung
  • durch eine Behinderung oder
  • dadurch, dass jemand im Alter so verwirrt ist, dass er/sie seine/ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann

In solchen Situationen regelt das Betreuungsrecht, wer dann stellvertretend handeln darf.

Das sind entweder

  • rechtliche Betreuer*innen, die vom Betreungsgericht eingesetzt werden
    oder
  • Bevollmächtigte, die durch eine private Vollmacht befugt sind.

    Das Betreuungsgesetz (BtG) vom 01.01.1992 löste das alte Pflegschafts- und Vormundschaftsgesetz ab. Das BtG regelt die gesetzliche Vertretung von volljährigen Menschen, die eine seelische, geistige und/oder körperliche Krankheit oder Behinderung haben und ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Das Betreuungsgericht bestellt für diese Personen eine/n Betreuer/in für festgelegte Aufgabenkreise, wie zum Beispiel die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.  Zum 1. Januar 2023 ist das neue Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Damit soll unter anderem die Selbstbestimmung von unterstützungsbedürftigen Personen gestärkt werden.

Wir

  • sind anerkannter Betreuungsverein gemäß § 15 BtOG
  • führen hauptamtliche Betreuungen für volljährige Frauen
  • vermitteln Betreuungen an Ehrenamtliche (Männer und Frauen)
  • beraten, begleiten, unterstützen ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte
  • beraten Menschen, die für ihre Angehörigen (Frauen und Männer) eine Betreuung führen oder übernehmen möchten
  • informieren über das Betreuungsrecht und die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
  • bieten kostenlose Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer*innen, Angehörige und Interessierte an
  • versichern unsere ehrenamtlichen Betreuer*innen in ihrer Tätigkeit

Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen zum Thema Betreuung, Vollmacht und Patientenverfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu.

- Die Beratung ist für Sie kostenlos -

Wichtige Links zum Betreuungsrecht:

Kontakt:

Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen, Ortsverein Trier e.V.

Frau Caroline Klasen
Tel: +49 651 9496 132
E-Mail: c.klasen@skf-trier.de

Spendenkonten:

onlinespende logo2 200

Sparkasse Trier
IBAN: DE90 5855 0130 0000 9982 45
BIC:    TRISDE55

Pax Bank Trier
IBAN: DE18 3706 0193 3013 5820 24
BIC:   GENODED1PAX

Veröffentlicht in Vorsorgevollmacht

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