Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen, Ortsverein Trier e.V.
Jedem Menschen kann es passieren, dass er wichtige Entscheidungen in seinem Leben nicht mehr selbst treffen kann.
Das kann passieren:
- durch einen schweren Unfall
- durch eine schwere Erkrankung
- durch eine Behinderung oder
- dadurch, dass jemand im Alter so verwirrt ist, dass er/sie seine/ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann
In solchen Situationen regelt das Betreuungsrecht, wer dann stellvertretend handeln darf.
Das sind entweder
- rechtliche Betreuer*innen, die vom Betreungsgericht eingesetzt werden
oder - Bevollmächtigte, die durch eine private Vollmacht befugt sind.
Das Betreuungsgesetz (BtG) vom 01.01.1992 löste das alte Pflegschafts- und Vormundschaftsgesetz ab. Das BtG regelt die gesetzliche Vertretung von volljährigen Menschen, die eine seelische, geistige und/oder körperliche Krankheit oder Behinderung haben und ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Das Betreuungsgericht bestellt für diese Personen eine/n Betreuer/in für festgelegte Aufgabenkreise, wie zum Beispiel die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum 1. Januar 2023 ist das neue Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Damit soll unter anderem die Selbstbestimmung von unterstützungsbedürftigen Personen gestärkt werden.
Wir
- sind anerkannter Betreuungsverein gemäß § 15 BtOG
- führen hauptamtliche Betreuungen für volljährige Frauen
- vermitteln Betreuungen an Ehrenamtliche (Männer und Frauen)
- beraten, begleiten, unterstützen ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte
- beraten Menschen, die für ihre Angehörigen (Frauen und Männer) eine Betreuung führen oder übernehmen möchten
- informieren über das Betreuungsrecht und die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
- bieten kostenlose Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer*innen, Angehörige und Interessierte an
- versichern unsere ehrenamtlichen Betreuer*innen in ihrer Tätigkeit
Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen zum Thema Betreuung, Vollmacht und Patientenverfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu.
- Die Beratung ist für Sie kostenlos -
Wichtige Links zum Betreuungsrecht:
- Online-Lexikon Betreuungsrecht
- SKM-Diözesanverein für das Bistum Trier
- Bundesjustizministerium
- Bundesnotarkammer
- Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas
"Verein(tes) Wis$en - Betreuungsrecht verstehen! ein Podcast der Betreuungsvereine in RLP"
Kontakt:
Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen, Ortsverein Trier e.V.
Frau Caroline Klasen
Tel: +49 651 9496 132
E-Mail: c.klasen@skf-trier.de
Spendenkonten:
Sparkasse Trier
IBAN: DE90 5855 0130 0000 9982 45
BIC: TRISDE55
Pax Bank Trier
IBAN: DE18 3706 0193 3013 5820 24
BIC: GENODED1PAX
Veröffentlicht in Vorsorgevollmacht