Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Sorgen Sie rechtzeitig vor!
Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungs- und Patientenverfügung sind wichtige Instrumente der Vorsorge.
Denn: wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können, muss ein anderer für Sie handeln. Weder Ehepartner*innen noch Kinder können dies automatisch! Sie müssen dazu bevollmächtigt sein.
Sie haben zwei Möglichkeiten vorzusorgen: Sie können eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Oder Sie schreiben eine Betreuungsverfügung, in der Sie festlegen, wer als Betreuer bestellt werden soll.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst in gesunden Tagen bestimmen, wer Sie später einmal vertreten und für Sie Entscheidungen treffen soll.
Wenn eine privatrechtliche Vollmacht vorliegt, wird das Betreuungsgericht keine/n rechtliche/n Betreuer*in bestellen. Denn die Vollmacht geht immer einer gerichtlichen Betreuung vor.
Voraussetzung zur Erteilung einer Vollmacht ist, dass Sie der Person zu 100 % vertrauen! Eine Kontrolle durch das Gericht findet hier nicht statt!
Eine Vollmacht ist direkt wirksam.
Das bekannteste Formular für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist vom Bundesjustizministerium.
Link: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Vorsorgevollmacht.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Dieses Formular sieht auch vor, dass man die Unterschrift darauf beglaubigen lassen kann. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will – und das empfiehlt sich bei einer Vorsorgevollmacht – der sollte die Vollmacht durch den Notar erstellen und notariell beurkunden lassen.
Mit einer Betreuungsverfügung Link: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Betreuungsverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=5 können Sie festlegen, wen das Gericht als Ihre/n rechtliche/n Betreuer*in bestimmen soll oder welche Person Sie auf keinen Fall haben möchten. Die Betreuungsverfügung gilt erst dann, wenn die Situation bereits eingetreten ist, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Der/die Betreuer*in wird vom Gericht kontrolliert.
In einer Patientenverfügung, Link: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=6 können Sie festlegen, wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten oder was Sie ablehnen. Die Patientenverfügung gilt dann für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Aufgabe eines Betreuer*in oder Bevollmächtigten ist es, Ihren festgelegten Willen dem Arzt gegenüber zur Geltung zu bringen.
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Formulare. Die Bundesärztekammer empfiehlt,
die Formulare der Christlichen Patientenvorsorge Link: https://www.dbk.de/themen/christliche-patientenvorsorge,
die Formulare der Justizministerien (Bund und Länder Link: https://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html
oder die Formulare des Justizministerium RLP:
- Link Patientenverfügung: https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/Broschueren/Wer_hilft_mir_wenn_-_Patientenverfuegung.pdf
- Link Vorsorgevollmacht: https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/Broschueren/Wer_hilft_mir_wenn_-_Vorsorgevollmacht.pdf
- Link Betreuungsverfügung: https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/Broschueren/Wer_hilft_mir_wenn_-_Betreuungsverfuegung.pdf
oder die Formulare der Ärztekammern zu nutzen.
Ein Problem bei diesen Formularen ist allerdings, dass das Beenden von bereits eingeleiteten Maßnahmen in den bisherigen Formularen nicht vorgesehen ist. Dr. Franz-Josef Tentrup, Gründer der palliativmedizinischen Versorgung in Trier, hat mit der von ihm überarbeiteten Patientenverfügung diese Lücke geschlossen. Das Formular von Dr. Tentrup finden Sie hier: Patientenverfügung Formular Dr. Tentrup
Wir geben ihnen gerne weitere Informationen zum Thema Betreuung, Vollmacht und Patientenverfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu.
Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen, Ortsverein Trier e.V.
Frau Caroline Klasen
Tel: +49 651 9496 132
E-Mail: c.klasen@skf-trier.de
Veröffentlicht in Vorsorgevollmacht