• skf kopf Weis Jodam 1000 226
  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf duex 972 226
  • skf kopf Braun 1000 226
  • skf kopf Mueller 1000 226
  • skf kopf Isufaj 1000 226
  • skf kopf Regnery 1000 226B
  • skf kopf godau 1000 226
  • skf kopf Plappert 1000 226
  • skf kopf tittelbach 1000 226B
  • skf kopf Festl 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf Wietze 1000 226B
  • skf kopf schaeffer 1000 226
  • skf kopf Abdulrafiu 1000 226
  • skf kopf Waldschuetz 1000 226
  • skf kopf Rupp 1000 226
  • skf kopf laux 1000 226B
  • skf kopf schuh 1000 226
  • skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf klink 1000 226

Ihre Mutter sagt Danke, aber…

Pressemitteilung des SkF Gesamtvereins e.V.

Dortmund, 27.11.2013

Ihre Mutter sagt Danke, aber…

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) begrüßt die Verbesserung der Rentenanrechnung für Mütter von vor 1992 geborenen Kindern im Koalitionsvertrag, fordert aber eine echte Gleichbehandlung aller Mütter mit drei Rentenpunkten.

In den vergangenen Jahren sind einige finanzielle Unterstützungsleistungen für Frauen und Familien mit Kindern entwickelt worden. Gleichzeitig verbessert sich die Möglichkeit, Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen. „Das alles kommt für viele Mütter zu spät!“ sagte heute Anke Klaus, Bundesvorsitzende des SkF.

„Die Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, haben freiwillig oder weil weder Betreuungsangebote noch die gesellschaftliche Akzeptanz Unterstützung boten, ganz oder teilweise auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet. Geringe Rentenbezüge sind oft die Folge“, betonte SkF-Bundesvorsitzende Klaus.

Die Erziehungstätigkeit für vor 1992 geborene Kinder wird bislang lediglich mit einem Rentenpunkt je Kind bewertet. Mit der nun von den Koalitionsparteien beschlossenen Erhöhung auf zwei Rentenpunkte wird ihre Erziehungsleistung bei der Rente etwas besser anerkannt. Eine Gleichstellung zu den Müttern von nach 1992 geborenen Kindern, denen bereits drei Rentenpunkte gewährt werden, bleibt allerdings aus.

Für diese unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die gesetzlichen Rentenansprüche von Müttern gibt es, nach Meinung des SkF keine stichhaltige Begründung.

„Lebensleistung bedeutet nicht nur Erwerbsarbeit, sondern auch Erziehung der Kinder. Diese Leistung muss anerkannt werden und sich auch in der Altersvorsorge angemessen niederschlagen. Diese lange überfällige Gleichbehandlung bei der Altersrente ist für Frauen nicht nur Anerkennung und Wertschätzung von Lebensleistung, sondern darüber hinaus ein wichtiger substantieller Beitrag zur Stärkung der eigenständigen Alterssicherung, die mit Hinblick auf die zunehmende Altersarmut von Frauen immer mehr an Bedeutung gewinnt“, erläutert SkF-Bundesvorsitzende Klaus.

„Dem richtigen Schritt, einen zweiten Rentenpunkt für ältere Mütter anzurechnen muss der wichtige Schritt folgen, die Erziehungsleistung aller Mütter gleich zu behandeln und für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern den dritten Rentenpunkt umzusetzen“, fordert Anke Klaus die große Koalition auf

Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 146 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche undFamilien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 37 Frauenhäuser, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 37 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.

Nadine Mersch

Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund,
Tel. 0231 557026-25, Fax 0231 557026-60
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