Der SkF trauert um Elisabeth Steffens
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Regina Bergmann steht für "Hilfe für Frauen in Not "
Ein Beitrag aus der SWR Landesschau.
Ein Vorbild für junge Mütter: Erst mit 30 Jahren hat sich die damals junge Mutter Regina Bergmann für ein Studium entschlossen. Heute leitet sie den Sozialdienst Katholischer Frauen in Trier.
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Jetzt Studium – Was ist danach?
Trier: Praktikums- und Kontaktbörse der Uni Trier
Viele Studenten beschäftigen sich mit den Fragen: „Wie wird das erlernte Wissen in der Praxis angewendet, wie sieht dieser Berufsalltag aus?“; „Wo kann ich meine beruflichen Pläne / Vorstellungen realisieren?“ „Wie sind Karrieren im sozialen Bereich gestrickt“ “Wie kann ich aus dem bunten Strauß von Angeboten das Richtige für meinen Berufseinstieg finden.
Catrin Schulte und Astrid Reuter-Hau waren der Einladung an der Praktikums- und Kontaktbörse der Uni Trier, Fachgebiet Erziehungswissenschaften teilzunehmen gefolgt und haben die Einrichtungen des Sozialdienstes katholischer Frauen Trier auf der Praktikums- und Kontaktbörse vorgestellt.
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Ein Dorf für Frauen und Kindern in Not
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Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen
Die Neuregelung des Gesetzentwurfs muss sich am Kindeswohl orientieren
Gemeinsame Presseerklärung
des Bundesverbandes des Sozialdienstes katholischer Frauen und des deutschen Caritasverbandes
Berlin, 05. April 2017. Durch den heute im Kabinett beratenen Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ sollen Minderjährigen-Ehen in Deutschland abgeschafft werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Ehen von 16- bis 18-Jährigen grundsätzlich aufzuheben.
„Bei aller berechtigten Sorge um das Wohl der betroffenen Mädchen und auch Jungen sprechen wir uns dafür aus, die aktuell gültige Regelung zur Ehemündigkeit, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert ist, beizubehalten“, betont Caritas-Präsident Dr. Peter Neher.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) deutlich gemacht, dass auch bei der Überprüfung der Ehen von Minderjährigen stets der Vorrang für das Kindeswohl gelten muss. Dies könne aber nur über eine Einzelfallprüfung sichergestellt werden und nicht über eine allgemeine Nichtigkeitsregel.
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