Das Recht auf gleiche Bezahlung
Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) zum Internationalen Frauentag
Pressemitteilung des SkF Gesamtvereins e. V.
Dortmund, 07. März 2023. Die beste Absicherung gegen Armut – insbesondere im Alter – ist angemessen bezahlte und sozialversicherte Arbeit. Doch gilt diese „Binsenweisheit“ überwiegend für Männer und noch lange nicht für alle Frauen.
Nach wie vor sind Frauen benachteiligt: sie übernehmen noch immer den größten Teil unbezahlter Sorgearbeit und werden zudem in vielen Arbeitsbereichen schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Besonders betroffen von dieser Schieflage sind Alleinerziehende und Frauen, die Angehörige pflegen. So zeichnet sich ab, dass die in den kommenden Jahren steigende Altersarmut überwiegend weiblich sein wird.
Das Recht der gleichen Bezahlung wird nur gelingen, wenn Sorgeberufe deutlich aufgewertet und besser bezahlt werden. Dies betrifft neben der Pflege auch den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen.
Insofern ist es enttäuschend, dass die von der Bundesregierung versprochene Professionalisierung und Qualifizierung haushaltsnaher Dienstleistungen bisher ausbleibt. Denn dadurch würden für Frauen und Männer gleichermaßen anerkannte, fair bezahlte und sozialversicherte Arbeitsplätze entstehen. Doch die von der Bundesregierung versprochene politische Unterstützung scheint den aktuellen Krisen zum Opfer zu fallen. Dabei würde der Ausbau professionalisierter haushaltsnaher Dienstleistungen auch dazu beitragen, private Haushalte zu entlasten und somit die Chancen von Frauen auf Erwerbsarbeit deutlich erhöhen.
„Solange wir in Deutschland die Aufgabe nicht gelöst haben, die Anforderungen in Gesellschaft, Familie und Erwerbsarbeit gleichberechtigt zwischen Frauen und Männern zu verteilen, wird auch das Thema der (Alters)Armut nicht zu lösen sein“, betont Renate Jachmann-Willmer, Vorstand SkF Gesamtverein.
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