Beitrag der Tonpost Trier zu versorgenden Verfügungen
durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Neuerungen im Bereich der Gesundheitssorge durch das Ehegattennotvertretungsrecht zum 01.01.2023
Caroline Klasen, Bereichsleiterin des anerkannten Betreuungsvereins des Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Trier gibt im Tonpostbeitrag Informationen und Eckdasten zu vorsorgenden Verfügungen durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Neuerungen im Bereich der Gesundheitssorge, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind.
Ebenfalls geht sie auf das Ehegattennotvertretungsrecht ein. Dieses gilt jedoch nur für Entscheidungen in Notsituationen in gesundheitlichen Belangen, wenn die/der Ehegatt:in handlungsunfähig ist und auch nur für die Dauer von 6 Monaten.
Grundsätzlich gibt es keine automatische rechtliche Vertretung durch Familienangehörige.
Daher ist es auch weiterhin wichtig, dass innerhalb gut funktionierender Familiensysteme Vollmachten erteilt werden, die möglichst umfassend alle Lebensbereiche beinhalten sollten. Dazu gehören neben der Gesundheitssorge oder Fragen der Pflegebedürftigkeit auch die Entscheidungen im Bereich Ihres Aufenthaltes und Wohnungsangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, die Vermögenssorge (also alles, was mit Ihren Finanzen zu tun hat), Ihre Post – und Fernmeldeangelegenheiten usw.
Lesen Sie den Text zum Tonbeitrag: Text Tonpost Vorsorge
Hören Sie sich den Tonpostbeitrag an:
Wenn Sie sich im Vorfeld der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung informieren möchten, so können Sie sich gerne an die beiden katholischen Betreuungsvereine der Stadt Trier wenden, die auch entsprechende Formulare vorhalten:
Ansprechpartner sind:
Caroline Klasen
Krahnenstr. 33/34, 54290 Trier
Tel. 0651/9496-132
www.skf-trier.de
Günter Crames
Veröffentlicht in Aktuelles / Presse