• skf kopf Weis Jodam 1000 226
  • skf kopf godau 1000 226
  • skf kopf Mueller 1000 226
  • skf kopf Waldschuetz 1000 226
  • skf kopf klink 1000 226
  • skf kopf Abdulrafiu 1000 226
  • skf kopf tittelbach 1000 226B
  • skf kopf schaeffer 1000 226
  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf Wietze 1000 226B
  • skf kopf Braun 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf duex 972 226
  • skf kopf schuh 1000 226
  • skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf Rupp 1000 226
  • skf kopf Regnery 1000 226B
  • skf kopf Isufaj 1000 226
  • skf kopf Plappert 1000 226
  • skf kopf laux 1000 226B
  • skf kopf Festl 1000 226

Beitrag der Tonpost Trier zu versorgenden Verfügungen

durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Neuerungen im Bereich der Gesundheitssorge durch das Ehegattennotvertretungsrecht zum 01.01.2023

Caroline Klasen, Bereichsleiterin des anerkannten Betreuungsvereins des Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Trier gibt im Tonpostbeitrag Informationen und Eckdasten zu vorsorgenden Verfügungen durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Neuerungen im Bereich der Gesundheitssorge, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind.

Ebenfalls geht sie auf das Ehegattennotvertretungsrecht ein. Dieses gilt jedoch nur für Entscheidungen in Notsituationen in gesundheitlichen Belangen, wenn die/der Ehegatt:in handlungsunfähig ist und auch nur für die Dauer von 6 Monaten.

Grundsätzlich gibt es keine automatische rechtliche Vertretung durch Familienangehörige.

Daher ist es auch weiterhin wichtig, dass innerhalb gut funktionierender Familiensysteme Vollmachten erteilt werden, die möglichst umfassend alle Lebensbereiche beinhalten sollten. Dazu gehören neben der Gesundheitssorge oder Fragen der Pflegebedürftigkeit auch die Entscheidungen im Bereich Ihres Aufenthaltes und Wohnungsangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, die Vermögenssorge (also alles, was mit Ihren Finanzen zu tun hat), Ihre Post – und Fernmeldeangelegenheiten usw.

 

Lesen Sie den Text zum Tonbeitrag: Text Tonpost Vorsorge 

 

 Hören Sie sich den Tonpostbeitrag an: 

 

Wenn Sie sich im Vorfeld der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung informieren möchten, so können Sie sich gerne an die beiden katholischen Betreuungsvereine der Stadt Trier wenden, die auch entsprechende Formulare vorhalten:

Ansprechpartner sind:

Sozialdienst katholischer Frauen Trier (SkF):
Caroline Klasen
Krahnenstr. 33/34, 54290 Trier
Tel. 0651/9496-132
c.klasen@skf-trier.de
www.skf-trier.de
 
Kath. Verein für Soziale Dienst (SKM Trier):
Günter Crames
Röntgenstr. 4, 54292 Trier
Tel. 0651/14788-0
www.skm-trier.de
 
Beachten Sie auch die Vorträge zur rechtliche Betreuung und Vorsorge sowie zu Demenz, ab März 2023 in der Volkshochschule Trier

Veröffentlicht in Aktuelles / Presse

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