Gemeinsame Pressemitteilung von kfd, KDFB und SkF
Katholische Frauenverbände fordern Gesamtkonzept und finanzielle Absicherung von neuer Bundesregierung
Dortmund / Düsseldorf / Köln. 23. November 2021. Beratung und Schutz von Frauen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt muss von Gesellschaft und Politik ernster genommen und das Hilfesystem abgesichert werden.
Die Istanbul-Konvention, die seit dem 01.02.2018 in Deutschland in Kraft ist, ist daher offensiv durch konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Das fordern der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) und der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2021
„Frauen haben ein Recht auf Unterstützung bei erlittenem Unrecht und Verletzung ihrer Menschenwürde.
Wir fordern die neue Bundesregierung auf, die Positionierung des Runden Tischs von Bund-Ländern-Kommunen aufzugreifen und endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine bundesgesetzliche Finanzierung des Hilfesystems regelt“, fordert Hildegard Eckert, SkF Bundesvorsitzende.
Frauen müssten uneingeschränkten Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen haben, der ihnen unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunft, Wohnort und Aufenthaltsstatus gewährt werden muss. „Auch darf den Betroffenen nicht länger eine finanzielle Eigenbeteiligung wie beim Aufenthalt im Frauenhaus zugemutet werden“, so Eckert.Die Umsetzung der Istanbul-Konvention als Frauenrechtskonvention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im politischen System stärker verankert und optimiert werden muss. Bisher getroffene Maßnahmen zum Gewaltschutz sind zudem darauf zu überprüfen, ob sie leicht für betroffene Frauen zugänglich sind.
„Wir erwarten, dass die neue Bundesregierung dazu zügig ein Gesamtkonzept vorlegt und eine Koordinierungsstelle einrichtet“, betont Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende, „denn die Bereiche Prävention, Recht, Forschung, Schutz und Unterstützung müssen zusammengedacht und als politische Maßnahmen aufeinander abgestimmt entwickelt werden.“
Besonderes schutzbedürftig sind vielfach Frauen mit Migrationshintergrund. „Zugewanderten Frauen darf nicht länger zugemutet werden, in Gewaltbeziehungen bleiben zu müssen, weil das Asyl- und Aufenthaltsrecht sie nicht ausreichend schützt“, macht Sabine Slawik, KDFB-Vizepräsidentin, deutlich.
„Wir fordern einen eigenständigen Schutz der Frauen bei geschlechtsspezifischer Gewalt und den Abbau rechtlicher Hürden. So muss die Bundesregierung die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention zurücknehmen.“
Die Istanbul-Konvention müsse ohne Einschränkung für alle Frauen gelten, die in Deutschland leben, ist die einhellige Forderung der Katholischen Frauenverbände.
Der KDFB ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 180.000 Mitgliedern. Seit seiner Gründung 1903 setzt er sich für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik, Gesellschaft und Kirche ein. www.frauenbund.de
0221 – 860 92 24, ute.huecker@frauenbund.de
Die kfd ist mit rund 450.000 Mitgliedern der größte katholische Frauenverband und eine der größten Frauenorganisationen in der Bundesrepublik. Sie setzt sich für die Interessen von Frauen in Kirche, Politik und Gesellschaft ein. www.kfd-bundesverband.de
0211 – 44992-25, julia.kaballo@kfd.de
Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 138 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 40 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.
Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
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