• skf kopf Plappert 1000 226
  • skf kopf schaeffer 1000 226
  • skf kopf Festl 1000 226
  • skf kopf Wietze 1000 226B
  • skf kopf godau 1000 226
  • skf kopf Regnery 1000 226B
  • skf kopf Rupp 1000 226
  • skf kopf klink 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf laux 1000 226B
  • skf kopf Mueller 1000 226
  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf Abdulrafiu 1000 226
  • skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf Braun 1000 226
  • skf kopf schuh 1000 226
  • skf kopf Isufaj 1000 226
  • skf kopf duex 972 226
  • skf kopf Waldschuetz 1000 226
  • skf kopf tittelbach 1000 226B
  • skf kopf Weis Jodam 1000 226

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Betroffene werden gestärkt

Gemeinsame Presseinformation des Diözesan-Caritasverbandes und des SKM-Diözesanvereins Trier 28.04.2021

Der SKM-Diözesanverein Trier, der die Interessen von rund 3000 ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern im Bistum Trier vertritt, bewertet die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts positiv: „Wir begrüßen es, dass mit dieser Reform endlich das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gestärkt und in den Mittelpunkt gestellt wird“, so der Vorsitzende des SKM-Diözesanvereins, Helmut Müller. Er weist darauf hin, dass für die erfolgreiche Umsetzung der Reform die gesicherte Finanzierung der Tätigkeit der Betreuungsvereine unerlässlich ist.

 

Reform des Vormundschafts und Betreuungsrechts stärkt Betroffene 600Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der Gesetzesreform zugestimmt, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Damit wird die rechtliche Betreuung von beispielsweise psychisch Kranken, Menschen mit Behinderung oder Demenzkranken umfassend modernisiert und neu strukturiert. Anders als im alten Gesetz wird  Betreuung jetzt als ein Prozess definiert, der Menschen dabei unterstützt, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Die gesetzliche Vertretung der Betroffenen ist im reformierten Gesetz nur noch als letztes Mittel zulässig.

Mit der Reform wird die gesamte Organisation des Betreuungswesens verbessert: Die Stellen, die eng zusammenarbeiten, wie Behörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer, haben bessere  Arbeitsgrundlagen, da ihre Tätigkeiten konkretisiert werden. Erstmals wird Betreuung als Beruf anerkannt.

Der SKM-Diözesanverein Trier e.V. vertritt die Interessen der SKM/SKFM Orts- und Kreisvereine, der Ortsvereine des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und drei örtlicher Caritasverbände, die einen Schwerpunkt im Betreuungsrecht haben, und begleitet die Verbände fachlich.

 

Veröffentlicht in Aktuelles / Presse

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