Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Betroffene werden gestärkt
Gemeinsame Presseinformation des Diözesan-Caritasverbandes und des SKM-Diözesanvereins Trier 28.04.2021
Der SKM-Diözesanverein Trier, der die Interessen von rund 3000 ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern im Bistum Trier vertritt, bewertet die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts positiv: „Wir begrüßen es, dass mit dieser Reform endlich das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gestärkt und in den Mittelpunkt gestellt wird“, so der Vorsitzende des SKM-Diözesanvereins, Helmut Müller. Er weist darauf hin, dass für die erfolgreiche Umsetzung der Reform die gesicherte Finanzierung der Tätigkeit der Betreuungsvereine unerlässlich ist.
Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der Gesetzesreform zugestimmt, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Damit wird die rechtliche Betreuung von beispielsweise psychisch Kranken, Menschen mit Behinderung oder Demenzkranken umfassend modernisiert und neu strukturiert. Anders als im alten Gesetz wird Betreuung jetzt als ein Prozess definiert, der Menschen dabei unterstützt, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Die gesetzliche Vertretung der Betroffenen ist im reformierten Gesetz nur noch als letztes Mittel zulässig.
Mit der Reform wird die gesamte Organisation des Betreuungswesens verbessert: Die Stellen, die eng zusammenarbeiten, wie Behörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer, haben bessere Arbeitsgrundlagen, da ihre Tätigkeiten konkretisiert werden. Erstmals wird Betreuung als Beruf anerkannt.
Der SKM-Diözesanverein Trier e.V. vertritt die Interessen der SKM/SKFM Orts- und Kreisvereine, der Ortsvereine des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und drei örtlicher Caritasverbände, die einen Schwerpunkt im Betreuungsrecht haben, und begleitet die Verbände fachlich.
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