• skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf godau 1000 226
  • skf kopf Isufaj 1000 226
  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf Weis Jodam 1000 226
  • skf kopf duex 972 226
  • skf kopf Mueller 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf laux 1000 226B
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  • skf kopf Plappert 1000 226
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  • skf kopf klink 1000 226

Diskussion zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen

Caritas und SkF: Inklusive und diskriminierungsfreie Gesellschaft von Anfang an
Pressemitteilung des SkF Gesamtverein e. V.

 

Berlin, 17.10.2024. Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Deutscher Caritasverband werben mit Nachdruck für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt und der geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch.

Das Handeln eines Arztes, der einen Schwangerschaftsabbruch ohne Vorliegen eines Beratungsscheins oder gegen den Willen der Frau vornimmt, darf auch innerhalb der ersten Wochen einer Schwangerschaft nicht als rechtmäßig gewertet werden.

Es bedarf eines Rechtsrahmens, der die schwangere Frau und ihr Kind in ihren Rechten gleichermaßen ernst nimmt, so die Verbände.

Angesichts des Gesetzgebungsvorschlags, der heute von verschiedenen Frauenverbänden vorgestellt wurde, weist SkF-Vorständin Yvonne Fritz darauf hin, dass viele Frauen in Konfliktsituationen Unterstützung, Schutz und Zeit brauchen, um sich entscheiden zu können.

„Schwangerschaftsberatungsstellen sind regelmäßig mit Frauen in Kontakt, die in schwierigen Beziehungen leben, von Partnerschaftsgewalt bedroht sind oder in Existenznöten stecken.

Die Beratungspflicht bietet die Gewähr, dass sie den Zugang zu einer Beratung finden, die sie dabei unterstützt, in oftmals komplexen und scheinbar unlösbaren Konfliktsituationen eine für sie passende Entscheidung zu treffen.

Für Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wird die Beratungspflicht zunehmend unverzichtbar, um Paaren zur Seite zu stehen, die durch einen pränataldiagnostischen Befund von einer möglichen Behinderung ihres Kindes erfahren. „Die Art und Weise, wie Pränataldiagnostik immer früher und immer regelmäßiger zum Einsatz kommt, setzt Paare einem hohen Entscheidungsdruck aus. Hier manifestiert sich längst eine Diskriminierung gegenüber behinderten Menschen und ihren Familien“, so Welskop-Deffaa.

Bluttests zur Bestimmung von Geschlecht oder Behinderung sind ab der zehnten Schwangerschaftswoche möglich. „Eltern von Kindern mit Behinderung müssen sich heute für ihre Entscheidung für das Kind rechtfertigen. Stigmatisiert wird in diesen Fällen nicht der Schwangerschaftsabbruch, sondern die Familie mit Kind mit Behinderung. Wir müssen als Gesellschaft sicherstellen, dass Eltern sich frei für ihr behindertes Kind entscheiden können. Wir brauchen eine inklusive, diskriminierungsfreie Gesellschaft von Anfang an.“

Der Anteil der Kinder, die mit Trisomie 21 zur Welt kommen, geht durch die Einführung von Bluttests und deren Finanzierung durch die Krankenkassen schon jetzt deutlich zurück. Heute entscheiden die Mehrzahl der Eltern, denen einTrisomie-21-Befund für ihr Kind vorliegt, die Schwangerschaft abzubrechen. Dies ist umso dramatischer, als der Bluttest bei jüngeren Schwangeren häufig falsch-positiv ist.
 
Unter dem Dach der Caritas setzen sich deutschlandweit 277.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 1600 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe und der Behindertenhilfe dafür ein, dass Leben auch in herausfordernden Situationen gelingen kann

Veröffentlicht in Aktuelles / Presse

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