• skf kopf Regnery 1000 226B
  • skf kopf laux 1000 226B
  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf Braun 1000 226
  • skf kopf Rupp 1000 226
  • skf kopf schuh 1000 226
  • skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf Weis Jodam 1000 226
  • skf kopf Isufaj 1000 226
  • skf kopf tittelbach 1000 226B
  • skf kopf Wietze 1000 226B
  • skf kopf Mueller 1000 226
  • skf kopf duex 972 226
  • skf kopf klink 1000 226
  • skf kopf godau 1000 226
  • skf kopf Abdulrafiu 1000 226
  • skf kopf Plappert 1000 226
  • skf kopf Festl 1000 226
  • skf kopf Waldschuetz 1000 226
  • skf kopf schaeffer 1000 226

Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben

Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

Pressemitteilung des SkF Gesamtverein e. V.

Dortmund, 12.08.2024. Anlässlich des Internationalen Tag der Jugend am 12. August spricht sich der SkF Gesamtverein e.V. dafür aus, die Kinder- und Jugendrechte durch eine Verankerung im Grundgesetz weiter zu stärken.

„Um den Kinderschutz zu stärken, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu festigen und ihnen eine Stimme zu geben, ist es zwingend notwendig, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden“, so Yvonne Fritz, Vorständin SkF Gesamtverein.

„Daneben kann diese Verankerung dazu beitragen, kind- und jugendgerechtere Lebensbedingungen sowie bessere Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen und Deutschland kinder-, jugend- und familienfreundlicher zu gestalten“.


Auch wenn die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) bereits seit dem Jahr 1992 in Deutschland gilt, wurde diese noch nicht ausdrücklich im Grundgesetz festgeschrieben. Die derzeitigen Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Jedoch ist dies bis heute nicht umgesetzt worden.

Die Kinderrechte gelten für jedes Kind und jeden Jugendlichen unter 18 Jahren und weisen Kinder und Jugendliche als Träger eigener Rechte aus. In der UN-Kinderrechtskonvention werden die Kinderrechte in 54 Artikeln festgeschrieben. Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind durch diese Konvention verpflichtet, stets die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Die 10 wichtigsten Kinderrechte sind:

  1.  Recht auf Gleichheit
  2.  Recht auf Gesundheit
  3.  Recht auf Bildung
  4.  Recht auf Spiel und Freizeit
  5.  Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
  6.  Recht auf gewaltfreie Erziehung
  7.  Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  8.  Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  9.  Recht auf elterliche Fürsorge
  10. Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Kinderrechte im Grundgesetz führen zu mehr Verantwortung des Staates und der Eltern gegenüber Kindern und Jugendlichen. So würden die Beteiligungsmöglichkeiten von diesen ausgebaut und die Orientierung am Kindeswohl würde mehr Gewicht bekommen

Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 124 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind.

Öffentlichkeitsarbeit
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund,
Tel. 0231 557026-27 bzw. -37,
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Vorstand: Yvonne Fritz, Ute Pällmann
Vereinsregister: Amtsgericht Dortmund, Registernummer: VR 1740
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Veröffentlicht in Aktuelles / Presse

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