• skf kopf Regnery 1000 226B
  • skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf Braun 1000 226
  • skf kopf Abdulrafiu 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf duex 972 226
  • skf kopf godau 1000 226
  • skf kopf schuh 1000 226
  • skf kopf Weis Jodam 1000 226
  • skf kopf Plappert 1000 226
  • skf kopf Wietze 1000 226B
  • skf kopf Festl 1000 226
  • skf kopf Rupp 1000 226
  • skf kopf schaeffer 1000 226
  • skf kopf Mueller 1000 226
  • skf kopf laux 1000 226B
  • skf kopf tittelbach 1000 226B
  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf klink 1000 226
  • skf kopf Isufaj 1000 226
  • skf kopf Waldschuetz 1000 226

Gesichtsmasken mit Abstand richtig tragen!

Trierer Tafel des Sozialdienstes katholischer Frauen in Trier erhält 70 handgenähte Gesichtsmasken für die Kunden der Tafel

„Wir freuen und von Herzen über dieses wunderbare Engagement!“, so Geschäftsführerin Regina Bergmann.
 
Der Ortsvorsteher der Gemeinde Orenhofen, Wolfgang Horn, hat die Spende vermittelt. Genäht wurden die Masken von Frauen aus Orenhofen
„Sie sind ein Hingucker und ein tolles Geschenk für unsere Kunden“, meint Marianne Kerscher, die für die Organisation der Trierer Tafel zuständig ist.
 
Selbstverständlich werden die Kunden der Trierer Tafel nach ihrer Wiedereröffnung, voraussichtlich im Juni, eine Gesichtsmaske tragen müssen.

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Notwendige Änderungen im SGB VIII zu Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen

Gemeinsame Pressemitteilung von EREV, BVkE, SkF, SKM
Für das Wohl der Kinder: Änderungen im SGB VIII zu Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen sind notwendig

Dortmund/Hannover/Freiburg/Düsseldorf, 11.01.2021. Dringende Nachbesserungen im vorliegenden Kabinettsentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes fordern der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste e.V. (BVkE), der Evangelische Erziehungsverbandes e.V. (EREV), der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) und der SKM Bundesverband e.V. anlässlich der ersten Lesung im Deutschen Bundestag.

Die Verbände fordern, im Zuge der SGB VIII Reform auch den § 19 zu aktualisieren. Konkret geht es um die Unterstützung von Müttern oder Vätern, die gemeinsam mit ihren Kindern in einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung (MVKE) leben. Diese Wohnform unterstützt Eltern, die mit der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder überfordert sind.

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Impfung ehrenamtlicher Betreuer/innen

Bezüglich der Impfung ehrenamtlicher Betreuer/innen möchten wir folgende Information des Herrn Joachim Speicher, Abteilungsleiter Soziales und Demografie (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz) weitergeben:
 
Personen, die als Rechtliche Betreuer/innen Bewohner/innen in Stationären Pflegeeinrichtungen betreuen, können sich über die Online/Hotline - Terminvergabe für einen Impftermin anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuung beruflich oder ehrenamtlich geführt wird. Auch ist unerheblich, ob die Betreuung durch einen Angehörigen oder eine Drittperson geführt wird.
 
Als Nachweis der Anspruchsberechtigung gilt eine Bescheinigung der entsprechenden Stationären Pflegeinrichtung, die auch formlos auf einem entsprechenden Briefkopf sein kann. Aus ihr muss hervorgehen, dass die anspruchsberechtigte Person mindestens eine Rechtliche Betreuung bei einer Bewohner/in der Einrichtung führt.
Entsprechende Regelung wurde durch Impf AG am 30.03.2021 bestätigt.

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Reinigungskraft (w/m/d) für die Objektreinigung als Krankheitsvertretung

Sozialdienst katholischer Frauen – Annastift Trier gGmbH

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Reinigungskraft (w/m/d)

für die Objektreinigung 

als Krankheitsvertretung

 mit einem Stellenumfang von 19,0 Wochenstunden

Mo.-Fr. zwischen 16:30 Uhr und 20:30 Uhr; abweichend in Vertretungssituationen 

Aufgabenbeschreibung:

  • Unterhalts- und Grundreinigungen von Gruppenräumen, Fluren, Sanitärbereichen, Büros, Küchen, Fenster usw.
  • Dokumentation gemäß den Hygienevorschriften
  • Einhaltung und Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes
  • Eigenständige Organisation der Lagerbestände
  • Vertretung der Reinigungskräfte untereinander
  • Reinigen und Pflegen der Arbeitsmaterialien

    Wir erwarten:
  • Freude an der Arbeit in der Hauswirtschaft
  • Sorgfalt bei allen Reinigungsarbeiten
  • Kooperation mit allen Berufsgruppen
  • Freundlicher Umgang mit Bewohnern, Kindern und Praktikanten
  • selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Vertrauenswürdigkeit
  • Identifikation mit dem christlichen Menschenbild

Wir bieten:

  • befristeter Arbeitsvertrag als Krankheitsvertretung
  • einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz
  • Vergütung nach AVR
  • bei erfüllen der Anspruchsvoraussetzungen eine Kinderzulage

Ansprechpartnerin:          Frau Inge Merz
                                        Bereichsleiterin Hauswirtschaft

                                       Tel. 0651 – 9496 230

                                       E.-mail: personal@skf-trier.de

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