Erbe, Testament, Pflichtteilsrecht
Ort: Volkshochschule, Domfreihof 1B in Trier - Raum 5
Auch wer kein größeres Vermögen hinterlassen wird, sollte an die Regelung seines Erbes denken. Ein Testament ist die einzige Möglichkeit, seinen Besitz so zu verteilen, wie es den eigenen Vorstellungen entspricht. Streitigkeiten der Familienangehörigen werden so vermieden oder verringert. Ohne Testament oder Erbvertrag tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft; diese regelt die (teilweise gemeinsame) Erbfolge von Ehegatten und Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. In der Veranstaltung wird erläutert, was bei einem Testament oder Erbvertrag beachtet werden sollte und in welcher Reihenfolge Verwandte bei der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden.
Referenten:
Petra Kirsten, Rechtspflegerin am Nachlassgericht Trier; Günter Crames, SKM Trier und Caroline Klasen, SkF Trier
BITTE BEACHTEN: Die Vorträge werden sowohl in Präsenzform als auch online angeboten. Daher ist für alle Angebote eine Anmeldung über die Homepage der Volkshochschule Trier www.vhs-trier.de erforderlich.
Online-Teilnehmer:innen erhalten von der VHS einen Link, mit dem man sich in die Veranstaltung einwählen kann.
Alle Daten
- 20. März 2024 18:00 - 19:30