Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen
Die Neuregelung des Gesetzentwurfs muss sich am Kindeswohl orientieren
Gemeinsame Presseerklärung
des Bundesverbandes des Sozialdienstes katholischer Frauen und des deutschen Caritasverbandes
Berlin, 05. April 2017. Durch den heute im Kabinett beratenen Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ sollen Minderjährigen-Ehen in Deutschland abgeschafft werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Ehen von 16- bis 18-Jährigen grundsätzlich aufzuheben.
„Bei aller berechtigten Sorge um das Wohl der betroffenen Mädchen und auch Jungen sprechen wir uns dafür aus, die aktuell gültige Regelung zur Ehemündigkeit, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert ist, beizubehalten“, betont Caritas-Präsident Dr. Peter Neher.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) deutlich gemacht, dass auch bei der Überprüfung der Ehen von Minderjährigen stets der Vorrang für das Kindeswohl gelten muss. Dies könne aber nur über eine Einzelfallprüfung sichergestellt werden und nicht über eine allgemeine Nichtigkeitsregel.
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