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Frauen brauchen verlässlichen Schutz vor häuslicher Gewalt

Pressemitteilung des SkF Gesamtvereins e.V.

25.11.2013

Frauen brauchen verlässlichen Schutz vor häuslicher Gewalt

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) fordert die Koalitionsparteien auf, endlich den Rechtsanspruch zum Schutz vor häuslicher Gewalt einzuführen.

Dortmund, 25.11.2013. Es ist Nacht, es regnet und es ist kalt. Sibille* ist sicher, dass sie jetzt, da ihr Mann noch mal raus gegangen ist, die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Sie packt das Nötigste ein, weckt ihren achtjährigen Sohn und geht.

Zehn Jahre ist sie mit ihrem Mann zusammen, seit etwa sechs Jahren schlägt er sie, versucht sie sozial zu isolieren. Nicht mal zum Elternabend geht sie allein. Heute weiß sie, es ist genug, sie hat den Mut, vielleicht auch endlich genügend Zorn. Sibille geht.

Die Telefonnummer des Frauenhauses hat sie seit einiger Zeit in einem Wäschestapel versteckt. Nach einigen Stationen mit dem Bus ruft sie die Nummer an. Sie wird mit ihrem Sohn abgeholt und schläft eine unruhige Nacht im Frauenhaus. Aber sie fühlt sich seit Langem sicher.

Diese Sicherheit zu schaffen ist eine entscheidende Aufgabe unserer Gesellschaft. Der nachhaltige und bedingungslose Schutz vor Gewalt durch den (Ex-)Partner muss endlich strukturell abgesichert werden, fordert heute anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen der Bundesvorstand des SkF.

Frauen, die allen Mut zusammennehmen und sich nach oft jahrelanger Qual bei teilweise hoher Gefährdung aus einer gewaltgeprägten Partnerschaft befreien, müssen sich auf Unterstützung verlassen können. Sie brauchen die Sicherheit, dass ihnen in jedem Fall kurzfristig eine angemessene Unterkunft, eine materielle Existenzgrundlage sowie psychosoziale Beratung und Unterstützung gewährt werden.

Derzeit sind die Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt freiwillige Leistungen in den Kommunen und Ländern. Daher fordert der Frauenverband einen bundesweiten Rechtsanspruch. Dieser würde allen Frauen die Gewissheit geben, dass Maßnahmen und Einrichtungen zu ihrem Schutz vorgehalten werden.

Das Hilfesystem aus Frauenhäusern, Interventions- und Beratungsstellen bewertet der Sozialverband seit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes vor elf Jahren zwar als relativ gut aufgestellt. Es sei jedoch mehrheitlich unterfinanziert und personell nicht ausreichend ausgestattet. So müssten Opfer von Gewalt häufig wochenlang auf einen Beratungstermin warten oder an weit entfernten Orten untergebracht werden, weil die Plätze in den regionalen Frauenhäusern nicht ausreichen oder nicht vorhanden sind.

„Es kann nicht sein, dass der Schutz vor Gewalt nach Haushaltslage entschieden wird“, betonte heute Anke Klaus, Bundesvorsitzende des SkF. „Jede Frau hat überall und jederzeit einen Anspruch auf Sicherheit und Unterstützung. Das muss durch einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen geregelt werden“, forderte Anke Klaus die zukünftige Bundesregierung auf.

*Der Name wurde geändert. Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 146 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 37 Frauenhäuser, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 37 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.

Nadine Mersch

Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.

Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund,

Tel. 0231 557026-25, Fax 0231 557026-60

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Veröffentlicht in Aktuelles / Presse

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