• skf kopf Braun 1000 226
  • skf kopf klink 1000 226
  • skf kopf Weis Jodam 1000 226
  • skf kopf Festl 1000 226
  • skf kopf schuh 1000 226
  • skf kopf Rupp 1000 226
  • skf kopf Plappert 1000 226
  • skf kopf schaeffer 1000 226
  • skf kopf laux 1000 226B
  • skf kopf duex 972 226
  • skf kopf tittelbach 1000 226B
  • skf kopf Abdulrafiu 1000 226
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  • skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf Wietze 1000 226B
  • skf kopf godau 1000 226
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  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf Waldschuetz 1000 226

Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder haben ein Recht auf Hilfe und Unterstützung

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) unterstützt die Initiative von Bundesministerin Dr. Giffey zum Rechtsanspruch auf Hilfe für Betroffene häuslicher Gewalt

Dortmund, 10.06.2020. Im Nachgang des 4. Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ positionierte sich Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey gestern eindeutig zum rechtssicheren Ausbau des Hilfesystems im Gewaltschutz.

 Seit Jahren fordert der SkF die Einführung eines verbindlichen Rechtsanspruches auf Schutz und Beratung nach häuslicher Gewalt. „Es darf nicht sein, dass diese wichtige - und manchmal lebensrettende - Hilfe eine freiwillige Leistung bleibt und nicht flächendeckend in allen Regionen Deutschlands zur Verfügung steht“, erläutert Hildegard Eckert, SkF-Bundesvorsitzende.

Ein Rechtsanspruch würde von Gewalt betroffenen Menschen jederzeit zusichern, dass sie von einem professionellen Hilfesystem aufgefangen und unterstützt werden.

Der SkF als Träger von Frauenhäusern sowie Beratungs- und Interventionsstellen fordert daher die Bundesregierung auf, den Rechtsanspruch noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. „Damit würde sich für viele von Gewalt betroffene Menschen endlich eine beschämende Lücke schließen“, betont SkF-Bundesvorsitzende Eckert.

Veröffentlicht in Aktuelles / Presse

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