• skf kopf Weis Jodam 1000 226
  • skf kopf klink 1000 226
  • skf kopf godau 1000 226
  • skf kopf Isufaj 1000 226
  • skf kopf duex 972 226
  • skf kopf Waldschuetz 1000 226
  • skf kopf laux 1000 226B
  • skf kopf tittelbach 1000 226B
  • skf kopf Wietze 1000 226B
  • skf kopf Plappert 1000 226
  • skf kopf Abdulrafiu 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf schuh 1000 226
  • skf kopf Rupp 1000 226
  • skf kopf schaeffer 1000 226
  • skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf Festl 1000 226
  • skf kopf Braun 1000 226
  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf Mueller 1000 226
  • skf kopf Regnery 1000 226B


 


 

Cafe Haltepunkt SWR 400 250

Schwangerschaftskonflikt

Selbstbestimmungsrecht der Frauen
und Lebensrecht des ungeborenen Kindes
müssen gleichermaßen geschützt werden
 
Pressemitteilung des SkF-Gesamtverbandes e. V.
Deutscher Caritasverband und Sozialdienst katholischer Frauen äußern sich nach Einsatz der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung

Berlin. 2. März 2023. Anlässlich der Einberufung der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ durch die Bundesregierung machen der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdient katholischer Frauen Gesamtverein (SkF) klar: Selbstbestimmungsrecht der Frau und Lebensrecht des ungeborenen Kindes stehen untrennbar nebeneinander.

Das verpflichtende Beratungsgespräch, das jede Frau führen muss, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen will, muss erhalten bleiben. Es dient sowohl dem Schutz des ungeborenen Kindes als auch der Selbstbestimmung der Frauen.

„Es ist gut, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und zur Fortpflanzungsmedizin nun von der Bundesregierung eingesetzt wurde und dass ihr neben Juristen und Juristinnen auch Medizinethikerinnen und -ethiker angehören, die seit Jahren die Suche nach einem tragfähigen Ausgleich zwischen den Rechten der schwangeren Frau und denen des Kindes begleiten,“ so Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Beratungsgespräch muss erhalten bleiben
Die Kommission wird unter anderem prüfen, ob und wie gegebenenfalls eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches möglich ist, „Die häufig vertretene These, es sei nötig, den §218 Strafgesetzbuch abzuschaffen, um das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu sichern, ist dabei einer kritischen Prüfung zu unterziehen“, so Welskop-Deffaa.

Nach geltender Rechtslage entscheidet die Frau im Schwangerschaftskonflikt selbst über einen Schwangerschaftsabbruch. „Die mit dem § 218 verbundene im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelte verpflichtende Beratung dient dazu zu verhindern, dass der Frau das Selbstbestimmungsrecht von anderen genommen wird – vom Partner, von den Eltern oder anderen Menschen im Umfeld, die unter Umständen Druck auf sie ausüben“, betont Renate Jachmann-Willmer, SkF Bundesvorstand.

Die verpflichtende Beratung ist laut Deutschem Caritasverband und SkF Gesamtverein ein wichtiger Baustein des Schutzkonzeptes für Frau und ungeborenes Kind und muss nach den langjährigen guten Erfahrungen der Beratungspraxis unbedingt erhalten bleiben. Sie bietet Frauen den Raum zur Klärung von Ambivalenzen und Unterstützungsmöglichkeiten. „Für Frauen in vulnerablen Lebenslagen ist sie oft die einzige Chance ihre Selbstbestimmung auszuüben“, so Jachmann-Willmer.