Für Schutz und Hilfe im Schwangerschaftskonflikt!

Dortmund, 24.06.2022. Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband SkF äußern sich anlässlich des heutigen Bundestagsbeschlusses zur Aufhebung des § 219a StGB. Frauen in der Schwangerschaft, gerade wenn diese ungeplant oder Anlass für Sorgen und Ängste ist, müssen die Möglichkeit einer umfassenden Beratung und Information haben.

Frauen in der Schwangerschaft, gerade wenn diese ungeplant oder Anlass für Sorgen und Ängste ist, müssen die Möglichkeit einer umfassenden Beratung und Information haben. Dafür tritt die Caritas mit Nachdruck ein.

 Selbstverständlich brauchen Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit. Wir erwarten aber ausgewogene Regelungen, die auch grundsätzliche Aspekte des Lebensschutzes ausreichend berücksichtigen. Das gewährleistet die heutige Reform nicht.

Wir erwarten, dass Exekutive und Legislative weiter alles tun, damit die gesellschaftliche Verantwortung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und in schwangerschaftsbedingten Notlagen nicht nur erhalten, sondern gestärkt wird. Die staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben muss durch ein verpflichtendes Beratungsangebot erhalten bleiben.

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