Ort: VHS Trier Raum 5
Es ist Aufgabe des Betreuers den rechtlichen Rahmen für eine fürsorgebedürftige Person zu organisieren.
Dazu gehören Einwilligungen in ärztliche Heilbehandlungen, Entscheidung über Umzug in ein Seniorenheim, Kündigung /Auflösung einer Mietwohnung, freiheitsentziehende Maßnahmen zum Schutze des Betreuten usw..
In der Veranstaltung wird erläutert, wie man verantwortbare Entscheidungen treffen kann und wann beim Betreuungsgericht Genehmigungen eingeholt werden müssen
Referenten:
Caroline Klasen, SkF Trier; Günter Crames, SKM Trier