
Wohnrecht und Nießbrauch bei Häusern und Wohnungen
Betreuungsverein
Datum: 28. April 2021 18:00 - 19:30
Ort: Volkshochschule, Domfreihof 1B in Trier - Raum 5
Es war so schön gedacht: Erbschaftssteuer sparen – das Haus an die Tochter verschenken, es aber weiterhin aufgrund eines eingetragenen Wohn- oder Nießbrauchsrechtes nutzen können. Durch eigene Krankheit jedoch kann die Tochter die Pflege der Eltern jetzt nicht mehr gewährleisten; die Eltern gehen in ein Seniorenheim – was passiert dann mit dem Wohn- oder Nießbrauchsrecht? Wie verhält es sich mit dem Wohn- oder Nießbrauchsrecht, wenn das Haus zwischenzeitlich aufwändig umgestaltet wurde? Welche Ansprüche kann das Sozialamt stellen, wenn die früheren Hausbesitzer sozialhilfebedürftig werden? Diese und weitere Fragen, wie sie häufig in der Realität vorkommen, werden in der Veranstaltung erörtert.
Referenten:
Elke Ludig, Rechtspflegerin am Amtsgericht Trier; Günter Crames, SKM Trier und Caroline Klasen, SkF Trier
Volkshochschule Trier Domfreihof 1 b Raum 5
keine Anmeldung erforderlich
Da derzeit noch nicht vorhersehbar ist, wie die Corona-Situation zu diesem Zeitpunkt aussehen wird, steht der Termin unter Vorbehalt. Änderungen werden zeitnah auf der Homepage von der Volkshochschule Trier sowie beim Sozialdienst katholischer Frauen Trier bekannt gegeben.
Telefon
0651/9496-132
E-Mail
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- 28. April 2021 18:00 - 19:30