Wohnrecht und Nießbrauch bei Häusern und Wohnungen

Betreuungsverein
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Datum: 8. Mai 2019 18:00

Ort: VHS Trier Raum 5

Erbschaftssteuer sparen – das Haus verschenken, es aber weiterhin durch eingetragenes Wohn- oder Nießbrauchsrechtes nutzen können.
Wie verhält es sich mit dem Wohn- / Nießbrauchsrecht wenn:
  • Die vereinbarte Pflege nicht mehr gewährleistet werden kann?
  • Wenn das Haus zwischenzeitlich aufwändig umgestaltet wurde?
  • Welche Ansprüche kann das Sozialamt stellen, wenn die früheren Hausbesitzer sozialhilfebedürftig werden?
Referenten:
Elke Ludig, Rechtspflegerin Amtsgericht Trier;
Caroline Klasen, SkF Trier; Günter Crames, SKM Trier

 

Telefon
0651 9496-0
E-Mail
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  • 8. Mai 2019 18:00

 

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