Wohl und Wille des Betreuten oder Vollmachtgebers

Betreuungsverein
 Buchung geschlossen
 
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Datum: 3. April 2019 18:00

Ort: VHS Trier Raum 5

Es ist Aufgabe des Betreuers den rechtlichen Rahmen für eine fürsorgebedürftige Person zu organisieren.
Dazu gehören Einwilligungen in ärztliche Heilbehandlungen, Entscheidung über Umzug in ein Seniorenheim, Kündigung /Auflösung einer Mietwohnung, freiheitsentziehende Maßnahmen zum Schutze des Betreuten usw..
In der Veranstaltung wird erläutert, wie man verantwortbare Entscheidungen treffen kann und wann beim Betreuungsgericht Genehmigungen eingeholt werden müssen

Referenten:
Caroline Klasen, SkF Trier; Günter Crames, SKM Trier

 

Telefon
0651 9496-0
E-Mail
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  • 3. April 2019 18:00

 

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