Ort: VHS Trier, Raum 5, Domfreihof 1 b
Grundlage jeder medizinischen Behandlung ist die Einwilligung des Patienten. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn der Patient sich nicht mehr äußern kann. Um für diese Situation rechtliche Vorsorge zu treffen, gibt es das Instrument der Patientenverfügung. Was sollte man vor der Abfassung einer Patientenverfügung bedenken?
Referenten: Peter Schuh, Jurist; Caroline Klasen, SkF und Günter Crames, SKM Trier