Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen:
Dortmund, 20. Januar 2022. In der aktuellen Debatte um die Abschaffung des § 219a StGB wird betont, nur so könne das Selbstbestimmungsrecht der Frau umgesetzt und Frauen in ihrer Autonomie gestärkt werden. „Doch die jetzt geplante Abschaffung des § 219a StGB greift zu kurz“, kritisiert Hildegard Eckert, Bundesvorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF).
Der SkF tritt dafür ein, dass Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt umfassende und niedrigschwellige Informationen erhalten und Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit haben.
In der aktuellen Debatte darf jedoch nicht übersehen werden, dass es bei einer Schwangerschaft immer zwei Seiten gibt, deren berechtigte Ansprüche gewahrt und in einen Ausgleich gebracht werden müssen: Das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben. Aufgabe des Staates ist es, diese beiden Rechte zu schützen.
So müssen gesetzliche Regelungen immer auch die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Kindes sicherstellen. Dazu gehört qualifizierte Beratung, gerade auch für Frauen, die unter Druck gesetzt werden. Die aktuelle Rechtslage ist das Ergebnis eines langen Aushandlungsprozesses einschließlich eines orientierenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Eine Abschaffung des Paragrafen 219a StGB berührt das Gesamtkonstrukt. „Einen ‚Baustein‘ herauszulösen, wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht“, so Eckert.
Der SkF verfügt über eine lange Tradition und umfangreiche Erfahrung in der Hilfe und Begleitung von Frauen, die (ungewollt) schwanger sind. Als Fachverband des Deutschen Caritasverbandes ist er innerhalb des Verbandes federführend für Fragen der Schwangerschaftsberatung zuständig. Er ist in eine vom Bundesgesundheitsministerium bereits im Jahr 2020 zur Vorbereitung weiterer Reformen in Auftrag gegebene Studie mit eigener Fachkompetenz eingebunden, deren Ergebnisse einbezogen werden sollten.
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