• skf kopf Rupp 1000 226
  • skf kopf Plappert 1000 226
  • skf kopf Wietze 1000 226B
  • skf kopf Weis Jodam 1000 226
  • skf kopf laux 1000 226B
  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf godau 1000 226
  • skf kopf klink 1000 226
  • skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf Festl 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf Braun 1000 226
  • skf kopf Waldschuetz 1000 226
  • skf kopf Abdulrafiu 1000 226
  • skf kopf Regnery 1000 226B
  • skf kopf schaeffer 1000 226
  • skf kopf duex 972 226
  • skf kopf schuh 1000 226
  • skf kopf Mueller 1000 226
  • skf kopf Isufaj 1000 226
  • skf kopf tittelbach 1000 226B

SkF fordert:

bundesgesetzliche Regelung zu Schutz und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen

Presseinfromation des SkF-Bundesverbandes vom 20.11.2020

Initiative von Bundesfrauenministerin Giffey richtiger Schritt

Dortmund, 20.11.2020. Häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet. So leidet jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens unter der Gewalt ihres Partners. Die meisten Frauen schweigen darüber, doch viele suchen irgendwann Hilfe. Für diese Frauen ist es jedoch außerordentlich schwierig, schnell einen Termin in einer Beratungsstelle zu bekommen oder im Krisenfall einen Platz in einem Frauenhaus zu finden.

Denn die Verfügbarkeit und die Rahmenbedingungen in den Bundesländern und Kommunen sind sehr unterschiedlich trotz anhaltend hoher Fallzahlen von häuslicher und sexualisierter Gewalt.

„Der SkF begrüßt ausdrücklich die Initiative von Bundesministerin Franziska Giffey, den betroffenen Frauen durch einen Rechtsanspruch auf Beratung und Hilfsangebote die dringend notwendige Unterstützung zu sichern“, erklärt Hildegard Eckert, Bundesvorsitzende des SkF, „Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Ohne eine gesetzlich verbriefte Grundlage kommen wir nicht weiter. Wir erwarten, dass Bund, Länder und Kommunen endlich gemeinsame Rahmenbedingungen vereinbaren, um überall in Deutschland die gleichen Voraussetzungen für das Hilfesystem zu schaffen.“

Es dürfe nicht sein, dass betroffene Frauen und ihre Kinder wegen Finanzierungsproblemen oder einem Mangel an Plätzen nicht in Frauenhäusern aufgenommen werden könnten oder die Aufnahme am Streit über die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen scheitere.

Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen müssen in Deutschland verlässliche Strukturen geschaffen werden, die allen Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt Schutz und Unterstützung bieten. „Wir brauchen mehr Forschung und wir benötigen dringend eine bessere personelle Ausstattung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen, um Frauen und deren Kinder auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben zu unterstützen“, fordert Eckert.

Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 138 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 40 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.

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